Kirchensteuer auf kapitalerträge sonderausgabe


    kirchensteuer auf kapitalerträge sonderausgabe

    Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Dies gilt nicht, soweit die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde. 1 Ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge als Sonderausgabe absetzbar? Ja, auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist von der Steuer absetzbar – allerdings geschieht das im Falle der Abgeltungssteuer automatisiert. 2 Kirchensteuer auf tariflich besteuerte Kapitalerträge ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Beim Sonderausgabenabzug verbleibt es bei einer "Normalveranlagung". 3 Im Unterschied zum ersten Fall gilt hier jedoch ein Abzugsverbot: Die Kirchensteuer, die auf Basis der Kapitalertragsteuer ermittelt wird, darf nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. 4 Kirchensteuer und Sonderausgabenabzug | b.b.h ... 5 Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer - BZSt 6 Kirchensteuer - Sonderausgabenabzug 7 Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer auf Kapitalerträge ... 8 Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Regelung seit 2015 9 Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Alle Infos im Überblick ... 10 Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Das sollten Sie wissen 12