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Lohnfortzahlung im krankheitsfall probezeit
Gehalt in der Probezeit: Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz Krankheit Auch wenn der Kündigungsschutz eingeschränkt ist, bleiben Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell abgesichert.
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Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ich in der Probezeit krank werde? Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das gilt allerdings erst, wenn er mindestens vier Wochen unterbrechungsfrei in dem Unternehmen beschäftigt war.
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Wer krank wird, kann sich nicht aussuchen. Direkt zu Beginn der Probezeit gibt es keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, nur auf Krankengeld. Das soll dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dienen.
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