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Minijob und geringfügige beschäftigung
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Der Verdienst darf dabei im Monat eine bestimmte Grenze nicht übersteigen oder die Beschäftigung darf nur kurzzeitig sein.
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Definition: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr.
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Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze und die Untergrenze für Midijobs wird angehoben. Diese kostenlose Checkliste zeigt, was Arbeitgeber bei der Umsetzung in der Entgeltabrechnung beachten müssen.
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Als zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland sind wir Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner zum Thema Minijobs.
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