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Wie lange kündigungsfrist in der probezeit
In der Probezeit gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ Absatz 3 BGB). Die Kündigung darf zudem ohne die Angabe von Gründen zu jedem Tag erfolgen.
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Demnach beträgt die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit für beide Seiten – Arbeitnehmende wie Arbeitgeber – zwei Wochen. Die Probezeit selbst muss im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart sein und darf gemäß BGB längstens sechs Monate betragen.
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Eine Kündigung, die während der Probezeit eingereicht wird, unterliegt gemäß Arbeitsrecht also einer Kündigungsfrist von 2 Wochen, binnen der der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheiden kann/muss.
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Wie lange beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit? Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen. § Abs. 3 BGB regelt diese gesetzliche Kündigungsfrist und ermöglicht während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, eine verkürzte Frist.
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